Rechtsschutzversicherung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen Sie bitte zum Beratungstermin die Versicherungsunterlagen mit und legen Sie dem Rechtsanwalt diese Unterlagen vor dem Beginn der Rechtsberatung vor. Die Rechtsanwalts-kanzlei Dr. jur. Alfred Kattenbeck klärt für Sie gerne, ob und wenn ja in welcher Höhe Ihre Versicherung die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt.
Sind Sie bedürftig, bekommen Sie z.B. Arbgeitslosengeld II, dann besteht die Möglichkeit, für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes Beratungshilfe zu beantragen. Sie zahlen dann lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 10,- Euro.
Im Falle eines Zivilprozesses kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn Ihre Rechtssache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt die Landeskasse die Gerichtkosten und die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.
Rufen Sie an – wir informieren sie gerne hierüber.
03641/22 14 53